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GCM 1-2017

GERMAN COUNCIL . RECHT UND GESETZ Ein Gastbeitrag von Dr. Johannes Grooterhorst, Grooterhorst & Partner Rechts anwälte & - Beiratsmitglied Mit dieser Gesetzesänderung will der Gesetz- geber erreichen, dass dem Schutz und der Er- höhung der Sicherheit von Personen, die sich insbesondere in Einkaufszentren aufhalten, eine besondere Bedeutung zukommt und da- mit für den Betreiber ein berechtigtes Interes- se an der Videoüberwachung besteht. Da- durch soll im Rahmen der Interessenabwä- gung die Zulässigkeit einer Videoüberwa- chung erleichtert werden. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Videoüber- wachung durchgeführt wird, soll jedoch den Betreibern überlassen bleiben. Die erste Beratung im Bundestag fand am 27.01.2017 statt und wurde zur weiteren Be- ratung in die zuständigen Ausschüsse ver- wiesen. Der Bundesrat hat am 10.02.2017 über dieses Gesetz beraten und empfohlen, zu prüfen, ob das Gesetz um entsprechende Regelungen zur Meldepflicht der Videoüber- wachung ergänzt werden sollte. Es ist davon auszugehen, dass die Beratun- gen zügig vorangehen werden und dement- sprechend noch im Laufe dieses Jahres mit der Gesetzesänderung zu rechnen ist. Ziel der Erleichterung der Videoüberwachung ist es, mögliche Angriffspläne von Terroristen möglichst frühzeitig zu entdecken und zu ver- hindern. Die Bundesregierung geht nämlich davon aus, dass potenzielle Straftäter und Ter- roristen im Vorfeld das potenzielle Anschlags- ziel auskundschaften und dementsprechend im Wege der Videoüberwachung entdeckt und ein möglicher Anschlag leichter verhin- dert werden kann. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass dieser Gesetzesentwurf sicherlich einen ge- eigneten Weg darstellt, um der aktuellen Be- drohungslage gerecht zu werden. Er trägt gleichzeitig aber auch den datenschutzrecht- lichen Belangen Rechnung und empfiehlt, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prü- fen, ob hinsichtlich der vorgesehenen Ände- rung des § 6 b BDSG auch die Meldepflichten ausgeweitet werden sollten. Dr. Johannes Grooterhorst ist Mitglied im GCSC- Expertenkommitee »Politische Arbeit«. Betrachten Sie die Customer Experience ganzheitlich für Ihr gesamtes Center? Wissen Sie, worauf es den Besuchern Ihres Center wirklich ankommt? Nutzen Sie dieses Wissen für Mietermix, Marketing und Refurbishments? Evaluieren Sie Ihre Center Performance fortlaufend mit umfassenden Analytics? Erlebnis pro Quadratmeter • Verweildauer • Laufwege • Wiederkehrrate • Flächenproduktivität • Vermietung retail@dilax.com | www.dilax.com GCM 1 / 2017 

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