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GCM 2-2017

GERMAN COUNCIL . POLITISCHE ARBEIT Infrastruktur Verkaufsflchengrsse Umweltschutz Der stationäre Einzelhandel ist auf eine mög- lichst optimale Infrastruktur, auf eine Stadt der kurzen Wege angewiesen. Die verkehrli- che Erreichbarkeit der Innenstädte muss nachhaltig sichergestellt werden. Hierbei gilt es, Parkraumbewirtschaftung und Lieferver- kehre gleichmäßig zu berücksichtigen. Ein fairer Wettbewerb um den Kunden erfor- dert Gleichberechtigung für den stationären Handel und somit eine intensive Diskussion über ausreichend kostenfreie Kurzzeitpark- zonen sowie zu hohe Stellplatzablösebeiträ- ge, die sich verteuernd auf Einzelhandelss- tandorte auswirken. Sortimentsbeschrnkungen Sortimentsbeschränkungen sind häufig nicht aktuell und stellen daher vielerorts eine nicht mehr zeitgemäße Einschränkung des stationären Einzelhandels dar. Die Listen der innenstadtrelevanten Sortimente sollten in Zusammenhang mit den Einzelhandelskon- zepten und in Abstimmung u.a. mit den Han- delsverbänden laufend fortgeschrieben und einer Prüfung im Einzelfall unterzogen wer- den (idealerweise alle zwei Jahre). Dabei müssen sich diese Listen an den jeweiligen kommunalen Gegebenheiten orientieren und dürfen sich nicht nur auf den Status Quo beziehen. Stattdessen ist der gewünschte Sortimentsmix als Zukunftsbild der Innen- stadt und der weiteren dezentralen Handels- standorte abzubilden. Die geeignete Verkaufsflächengröße ist ent- scheidend für ein attraktives Warenangebot und somit für den Erfolg des Einzelhändlers. Zur Stärkung des stationären Einzelhandels – auch vor dem Hintergrund des demogra- phischen Wandels – sollten die Kommunen bei der Aufstellung von Einzelhandelskon- zepten und im Rahmen der Bauleitplanung dem stationären Einzelhandel im Sortiment flexiblere, maßstäbliche, im Einzelfall größe- re und damit auf Dauer wettbewerbsfähige Verkaufsflächen zubilligen. Dies kann dazu beitragen heute weniger attraktive und leer- standsbedrohte Flächen wieder zu reaktivie- ren. Gleiches gilt für die Beurteilung nach den raumordnerischen Vorschriften der Län- der und bei der Genehmigung von Einzelvor- haben nach § 34 BauGB. �ffnungszeiten Die bestehende Regulierung der Öffnungs- zeiten im stationären Einzelhandel wider- spricht den heutigen Einkaufswünschen der Kunden. Der stationäre Einzelhandel muss, gemäß seiner gesellschaftlichen Relevanz und Bedeutung, in die Lage versetzt werden, dem Sonntagseinkaufswunsch der Bürger besser gerecht zu werden, als es heute der Fall ist. Das Einkaufserlebnis ist das stärkste Pfund des stationären Händlers. Daher soll- ten die Unternehmen die Chance bekom- men, an zehn Sonntagen im Jahr ihre Kunden mit Events und Sonderaktionen zu begeis- tern. Handelsimmobilien haben in den letzten Jahren beim Umweltschutz außerordentliche Fortschritte gemacht. Die energetischen Ein- sparungen sind enorm und haben inzwi- schen häufig die Grenze des wirtschaftlich Machbaren erreicht, zuweilen auch die des technisch Möglichen. Auch beim Recycling sucht der Professionalitätsgrad der Branche seines Gleichen. Für die zukünftige politi- sche Regulierung gilt es die technischen Be- sonderheiten von Handelsimmobilien zu be- rücksichtigen – was etwa die Notwendigkeit von Kühlung statt Heizung betrifft – und die Unternehmen in Ihrer bestehenden Vorrei- terrolle zu unterstützen. Die Zukunft Große und kleine Handelsimmobilien verste- hen sich mehr denn je als Motor der Stadt- entwicklung, in dem sie den Menschen Räu- me erhalten, um Gesellschaft zu leben. Der stationäre Handel, ob in Shopping Centern, Fachmarktzentren oder Innenstädten, bietet moderne, vielseitige Marktplätze der Stadt mit guten Voraussetzungen, Online und Off- line erfolgreich zu verbinden. Diskutieren Sie mit und mischen Sie sich ein! Ihre Meinung und Kommentare senden Sie bitte an ibehrens@gcsc.de. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss ist die ordnungs- und wirtschaftspolitische Interessenvertre- tung der gesamten Immobilienwirtschaft. Er fördert und begleitet geeignete Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steu- erlichen und politischen Umfelds der Immobilienwirt- schaft. Zusammen mit seinen Mitgliedern, darunter mehr als 20 Verbände, spricht der ZIA für rund 37.000 Unternehmen der Branche. Der German Council of Shopping Centers e. V. ist aktives Mitglied des ZIA. http://www.zia-deutschland.de GCM 2 / 2017 

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