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GCM 3-2017

GERMAN COUNCIL . INSIGHT . m o c o t o h p k c o t s i – t o n D W © Einsatzzentrale gesichtet. Abhilfe schafft hier unter Umständen eine software-gesteuerte, automatisierte Auswertung der Kameraaufnah- men. Die retrospektive Täterermittlung wird ansonsten sowohl personell als auch zeitlich sehr aufwendig bleiben. In Großbritannien und Deutschland war zudem die Qualität der Videoaufnahmen zu schlecht, um Personen identifizieren zu können. Fazit: repression Betreiber von VÜ sehen die repressive Wir- kung als nachrangiges Ziel hinter der Präventi- on. Leider hängt die Akzeptanz der VÜ in der Bevölkerung auch von deren Erfolgen bei der Ermittlung von Straftätern ab. Eine mangelhaf- te repressive Wirkung kann unter Umständen zu einem Vertrauensverlust in die Arbeit des Betreibers führen. Verbesserung des Sicherheitsgefhls Eine wichtige Rahmenbedingung für die Ver- besserung des Sicherheitsgefühls ist Akzep- tanz der VÜ. Wesentlich ist hier die Aufklärung der Bevölkerung über Gestaltung und Zweck dieser Maßnahme. Eine umfassende Öffent- lichkeitsarbeit auch in Hinblick auf weitere Si- cherheitsmaßnahmen kann auf Seiten der Bür- ger zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl füh- ren. Eine derartige Öffentlichkeitsarbeit für den Schutz der Bevölkerung kann aber ebenso auch zu einer Schwächung des Sicherheitsge- fühls führen, da dadurch auf potenzielle »Angstorte« aufmerksam gemacht wird, die vorher als solche nicht wahrgenommen wur- den. Die Akzeptanz hängt gerade in Deutsch- land stark von deren Kontext und der Gestal- tung der VÜ und der damit verbundenen Öf- fentlichkeitsarbeit ab. Erlangt die VÜ in Großbritannien eine hohe Zustimmungsrate in der Bevölkerung, die zwi- schen 85 und über 90 Prozent liegt, so schwankt diese Zustimmung in Deutschland zwischen 35 und 84 Prozent. Insofern findet eine Verbesserung des Sicher- heitsgefühls aufgrund der VÜ statt. Jedoch kann die Installation von Überwachungska- meras nicht bei allen Personen eine allge- mein vorhandene Kriminalitätsangst verrin- gern. Ausschlaggebend für das Ausmaß der Kriminalitätsangst sind eine Vielzahl von Fak- toren, wie die räumliche Gestaltung der Ört- lichkeit, die Tageszeit und der Inhalt der Me- dienberichterstattung. Kameras können da- her kaum zu einer Beseitigung eines beste- henden Unsicherheitsgefühls beitragen. Die Präsenz von Sicherheitspersonal wird von den Bürgern höher bewertet als die VÜ. Über- wachungstechnik weckt zudem die Erwar- tungshaltung, dass in einem überwachten Be- reich zeitnah Sicherheitskräfte eingreifen können. Wird dies nicht erfüllt, entsteht für den Betreiber gegenüber der Bevölkerung ein Aufklärungsbedarf bis hin zu der Notwenig- keit einer Rechtfertigung. handlungsempfehlungen bei der Planung von Videoberwachung Insgesamt wird die Wirkung der VÜ häufig posi- tiver bewertet als es angesichts der zugrundelie- genden Daten objektiv nachvollzogen werden kann. Angesichts der hohen Investitions- und Unterhaltungskosten sowie dem notwendigen datenschutzrechtlichen Eingriff in die Privat- sphäre der Bürger sollten VÜ gezielt dort einge- setzt werden, wo es auch sinnvoll erscheint. Da die rein technische VÜ alleine keine Straftat ver- hindert oder aufklärt, müssen weitere Sicher- heits- und Reaktionsmaßnahmen getroffen und mit ausreichend personellen, finanziellen und technischen Ressourcen unterlegt werden. Nicht in jeder Region und in jedem Umfeld ist die Installation von Überwachungskameras angezeigt. Daher sollten bei der Planung so- zio-ökonomische Umstände mit einbezogen werden, um auch nicht beabsichtigte Neben- und Verdrängungseffekte zu vermeiden. Grundsätzlich gilt: Sicherheit bleibt ein Thema für Fachleute mit nachgewiesener und überprüfba- rer Expertise und ist keine Spielwiese für selbster- nannte »Terrorexperten« und Wichtigtuer. Ein Beitrag von Denny Vorbrücken LL.M Rheinische Fachhochschule Köln gGmbH University of Applied Sciences GCM 3 / 2017 1

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